Hausordnung

Hausordnung

§ 1 Geltungsbereich

  1. Folgende Regelungen der Hausordnung über die Benutzung der Wellzones und die Erbringung sonstiger Leistungen gelten zwischen der

    MySpa Group
    vertreten durch die Geschäftsführer Marvin Allotey, Daniel Krajewski und René Törner
    Löwentorstraße 44
    70376 Stuttgart
    (nachfolgend: „Anbieter“, „MySpa“ oder „wir“)

    und dem Kunden sowie weiteren Besuchern, die den Kunden begleiten (nachfolgend gemeinsam als „Benutzer“ bezeichnet).
  2. Diese Bestimmungen dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in jeder Filiale des Anbieters und insbesondere in den Wellzones. Diese Hausordnung ist für alle Benutzer des Anbieters verbindlich. Mit der Registrierung im Internet – spätestens mit Betreten der MySpa Filiale – unterwirft sich der Benutzer diesen Bestimmungen sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen.
  3. Diese Hausordnung wird am Empfang bzw. an der Rezeption des Anbieters sowie in den Wellzones ausgelegt. Sie kann außerdem auf Verlangen jederzeit eingesehen werden.
  4. Diese Hausordnung ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Hausordnung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.


§ 2 Benutzer

  1. Die Benutzung der Wellzones steht grundsätzlich jedermann nach (vorheriger) Reservierung und im Rahmen der Kapazität frei. Die jeweilige MySpa Filiale behält sich vor, Benutzer bei Vorliegen eines sachlichen Grundes von der Benutzung auszuschließen, insbesondere bei Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden und durch Alkohol oder andere Rausch- u. Betäubungsmittel berauschten Personen.
  2. Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Benutzung nicht gestattet.


§ 3 Reinigung, Vandalismus

  1. Jede Wellzone wird nach jedem Aufenthalt eines Benutzers gründlich gereinigt und desinfiziert.
  2. Jede Wellzone wird nach jeder Benutzung auf Vandalismus geprüft. Schäden werden schriftlich und durch Lichtbilder dokumentiert. Entstandene Schäden werden dem Verursacher mit Hilfe der Buchungsanschrift in Rechnung gestellt.


§ 4 Aufbewahrung von Geld, Wertsachen, persönlichen Gegenständen

  1. MySpa stellt im Eingangsbereich kostenlose Schließfächer für Geldbörsen, Wertgegenstände, Taschen und Jacken zur Verfügung. Daher wird jegliche Haftung, seitens MySpa, für Wertgegenstände abgelehnt, die in den unbeaufsichtigten Schließfächern aufbewahrt werden.
  2. Der Benutzer hat keinen Anspruch auf Benutzung eines Schließfaches.
  3. Das Wegschließen von Wertgegenständen erfolgt direkt durch den Benutzer. Mitarbeiter können somit den Inhalt nicht prüfen. Die Aufbewahrung von sperrigen Wertgegenständen, die beispielsweise nicht in die dafür vorgesehenen Schließfächer passen, wird abgelehnt.
  4. Die Schließfächer dürfen jeweils nur während der Benutzungszeit belegt werden. Nicht geräumte Schließfächer werden spätestens am nächsten Morgen von unseren Mitarbeitern geleert. Die persönlichen Gegenstände können dann am Empfang unserer Filiale abgeholt werden.
  5. Mitgebrachte Taschen, Jacken, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Wellzone mitgenommen werden.


§ 5 Hygiene, Wäschebenutzung

  1. Der Benutzer verpflichtet sich, rutschfeste Badeschuhe in den Räumlichkeiten des Anbieters zu tragen.
  2. Der Benutzer verpflichtet sich, Sitz- und Liegeflächen ausschließlich mit einer geeigneten Unterlage (z.B. Badehandtuch) zu benutzen, um Verunreinigungen und insbesondere Beschädigungen, wie z.B. Verfärbungen der Sitz- und Liegeflächen, zu vermeiden.
  3. Wir empfehlen und erwarten weiterhin das Tragen eines Bademantels sowie die Benutzung großer Handtücher. Bademäntel und Handtücher werden gegen Bezahlung verliehen, Badeschuhe werden verkauft. Eine missbräuchliche Benutzung oder Verlust der Leihwäsche verpflichtet zum Schadenersatz.
  4. Sofern der Benutzer die im Bad befindlichen (nicht beaufsichtigten!) Aufbewahrungsflächen für Wäsche, Badebedarf, Brillen etc. nutzt, kann der Anbieter bei Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände vorbehaltlich § 10 nicht haftbar gemacht werden.


§ 6 Verunreinigungen und Beschädigungen durch den Benutzer

  1. Die Einrichtungen der MySpa Filiale sind pfleglich zu behandeln.
  2. Beschädigungen oder grobe Verunreinigungen der Einrichtungen sind unzulässig.


§ 7 Verhalten des Benutzers in der MySpa Filiale/ Wellzone

  1. Die MySpa Filiale und insbesondere auch die Wellzone ist ein Ort der Entspannung und Erholung.
  2. Die Benutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  3. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten. Deshalb bittet MySpa auf den Austausch von Intimitäten zu verzichten.
  4. Alle Benutzer sind angehalten, die Ruhe in den Räumlichkeiten des Anbieters zu wahren.
  5. Bei Störung anderer Benutzer oder des Personals durch zu hohen Lärmpegel in den Räumen, bei unangebrachtem und/oder unsittlichem Verhalten und bei sexuellen Handlungen werden die jeweiligen Benutzer umgehend des Hauses verwiesen. Der Anbieter darf ein Hausverbot aussprechen.
  6. Das Rauchen ist in sämtlichen unserer Räume streng untersagt. Dieses Rauchverbot erfasst den Konsum sämtlicher Tabakwaren und sonstiger Rauchprodukte, also auch E-Zigaretten, IQOS etc. (Haus-)Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
  7. Dem Benutzer ist es untersagt, ätherische Öle oder andere Stoffe in die Räumlichkeiten des Anbieters mitzubringen oder zu benutzen.
  8. Dem Benutzer ist es untersagt, Badezusätze, Badeschaum, Badesalze etc. mitzubringen, zu verwenden oder ins Wasser zu geben, da dies die Aufbereitungsanlage beschädigen kann.
  9. In die Wellzones dürfen keine Handys, Fotoapparate und Kameras mitgenommen werden. Lichtbild- und Videoaufnahmen sind untersagt.
  10. Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.


§ 8 Vertragsstrafe und Haftung des Benutzers

  1. Im Falle der Verletzungen der Bestimmungen dieser Hausordnung, insbesondere des § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1, 2, § 6 dieser Hausordnung, ist jeder Benutzer für jeden Verstoß verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 250,00 EUR zu zahlen. MySpa kann den konkreten, höheren Schaden geltend machen. Dem Benutzer ist der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder sei wesentlich niedriger als die genannte Pauschale.
  2. Im Falle der Verletzung der Bestimmungen dieser Hausordnung, insbesondere des § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1, 2, § 6 dieser Hausordnung, ist der Benutzer verpflichtet, den durch die Verletzung entstandenen Schaden (z.B. Reinigungs-, Reparaturkoste, Kosten für die Wasseraufbereitung etc.) zu ersetzen. Eine Vertragsstrafe nach Abs. 1 wird auf den Schaden angerechnet.


§ 9 Hausverbot

  1. MySpa ist Inhaber des Hausrechts.
  2. MySpa ist berechtigt, im Falle des Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung gegenüber dem Benutzer mündlich oder schriftlich ein vorübergehendes oder dauerhaftes Hausverbot mit der Untersagung der Benutzung sämtlicher Leistungen von MySpa auszusprechen.


§ 10 Haftung von MySpa

  1. Bei gesundheitlichen Beschwerden hat der Benutzer vor Benutzung oder Inanspruchnahme unserer Leistungen ärztlichen Rat einzuholen. Wir maßen uns kein Urteil darüber an, ob der Benutzer unsere Leistungen aufgrund seines aktuellen Gesundheitszustands verträgt. Im Zweifel sollte der Benutzer von der Nutzung Abstand nehmen. Wir übernehmen daher keine Verantwortung für Schäden, die der Benutzer aufgrund einer Unverträglichkeit unserer Leistungen mit seinem Gesundheitszustand erleidet.
  2. Im Übrigen erfolgt die Benutzung aller Leistungen des Anbieters, insbesondere die Benutzung einer Wellzone, stets in eigener Verantwortung des Benutzers.
  3. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Pflichtverletzung für alle Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen im Falle der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, wenn der Anbieter wesentliche Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verletzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die zur Erreichung des mit dem Vertrag verbundenen Zwecks zwingend erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Benutzer vertrauen darf.
  5. Der Anbieter haftet für die grob fahrlässige und vorsätzliche Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.
  6. Der Anbieter haftet gemäß den Bestimmungen des anwendbaren Produkthaftungsgesetzes.
  7. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  8. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


§ 11 Wünsche und Beschwerden
Etwaige Wünsche, Anregungen und Beschwerden bitten wir direkt an unsere Mitarbeiter heranzutragen. Sie sorgen, wenn möglich, sofort für Abhilfe. Am Empfang besteht daneben die Möglichkeit, die Meinung auch schriftlich zu hinterlassen oder persönlich an die Geschäftsleitung zu richten.

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